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KostenüberblickWas kostet ein Anwalt?
Anwaltskosten sind transparenter, als viele denken: Sie folgen klaren gesetzlichen Regeln. Hier der Überblick – und pro Rechtsgebiet im Detail.
Aktualisiert am 20. Juni 2026
Wie viel kostet ein Anwalt?Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – in der Regel nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert – oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Die Erstberatung ist für Verbraucher auf höchstens 190 € zzgl. USt begrenzt (§ 34 RVG). Bei geringem Einkommen gibt es Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Die wichtigsten Kostenfaktoren
| Leistung | Wonach es sich richtet | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Erstberatung (Verbraucher) | gesetzlich gedeckelt: max. 190 € netto | § 34 RVG |
| Außergerichtliche Vertretung | Geschäftsgebühr nach Gegenstandswert | Nr. 2300 VV RVG |
| Gerichtsverfahren | Verfahrens- + Terminsgebühr nach Streitwert | Teil 3 VV RVG |
| Individuelle Vereinbarung | z. B. Stundenhonorar (frei vereinbar, ≥ gesetzl. Gebühr bei Gericht) | § 3a RVG |
| Geringes Einkommen | Beratungshilfe (15 € Eigenanteil) bzw. Prozesskostenhilfe | BerHG / §§ 114 ff. ZPO |
Kosten nach Rechtsgebiet
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Häufige Fragen
Wie berechnen sich Anwaltskosten in Deutschland?
Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren bemessen sich überwiegend nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert. Alternativ kann eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, etwa ein Stundenhonorar. Bei Gericht darf eine Vereinbarung die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten (§ 49b BRAO).
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 RVG). Viele Kanzleien bieten ein kurzes Erstgespräch günstiger oder kostenfrei an – fragen Sie vorab nach.
Was gilt bei geringem Einkommen?
Wer sich anwaltliche Hilfe nicht leisten kann, hat Anspruch auf Beratungshilfe (Eigenanteil 15 €) für die außergerichtliche Beratung sowie auf Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren (§§ 114 ff. ZPO).
Wer trägt am Ende die Anwaltskosten?
In einem Zivilprozess trägt grundsätzlich die unterlegene Partei die Kosten (§ 91 ZPO). Bei außergerichtlichen Angelegenheiten oder einem Vergleich kann die Kostenverteilung abweichen. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen.