Zum Inhalt springen
AAnwaltsnavigator
Verzeichnis › Anwaltskosten
Kostenüberblick

Was kostet ein Anwalt?

Anwaltskosten sind transparenter, als viele denken: Sie folgen klaren gesetzlichen Regeln. Hier der Überblick – und pro Rechtsgebiet im Detail.

Aktualisiert am 20. Juni 2026
Wie viel kostet ein Anwalt?Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – in der Regel nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert – oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Die Erstberatung ist für Verbraucher auf höchstens 190 € zzgl. USt begrenzt (§ 34 RVG). Bei geringem Einkommen gibt es Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Die wichtigsten Kostenfaktoren

LeistungWonach es sich richtetRechtsgrundlage
Erstberatung (Verbraucher)gesetzlich gedeckelt: max. 190 € netto§ 34 RVG
Außergerichtliche VertretungGeschäftsgebühr nach GegenstandswertNr. 2300 VV RVG
GerichtsverfahrenVerfahrens- + Terminsgebühr nach StreitwertTeil 3 VV RVG
Individuelle Vereinbarungz. B. Stundenhonorar (frei vereinbar, ≥ gesetzl. Gebühr bei Gericht)§ 3a RVG
Geringes EinkommenBeratungshilfe (15 € Eigenanteil) bzw. ProzesskostenhilfeBerHG / §§ 114 ff. ZPO

Kosten nach Rechtsgebiet

Häufige Fragen

Wie berechnen sich Anwaltskosten in Deutschland?
Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren bemessen sich überwiegend nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert. Alternativ kann eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, etwa ein Stundenhonorar. Bei Gericht darf eine Vereinbarung die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten (§ 49b BRAO).
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 RVG). Viele Kanzleien bieten ein kurzes Erstgespräch günstiger oder kostenfrei an – fragen Sie vorab nach.
Was gilt bei geringem Einkommen?
Wer sich anwaltliche Hilfe nicht leisten kann, hat Anspruch auf Beratungshilfe (Eigenanteil 15 €) für die außergerichtliche Beratung sowie auf Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren (§§ 114 ff. ZPO).
Wer trägt am Ende die Anwaltskosten?
In einem Zivilprozess trägt grundsätzlich die unterlegene Partei die Kosten (§ 91 ZPO). Bei außergerichtlichen Angelegenheiten oder einem Vergleich kann die Kostenverteilung abweichen. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen.