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Kosten · Vertragsrecht

Was kostet ein Anwalt für Vertragsrecht?

Die Kosten im Vertragsrecht folgen klaren gesetzlichen Regeln. Hier verständlich erklärt.

Aktualisiert am 20. Juni 2026
Was kostet ein Anwalt für Vertragsrecht?Was kostet ein Anwalt für Vertragsrecht? Die Vergütung richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – meist nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert – oder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung (etwa einem Stundenhonorar). Eine erste anwaltliche Beratung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 RVG).

Kostenfaktoren im Überblick

LeistungWonach es sich richtetRechtsgrundlage
Erstberatung (Verbraucher)gesetzlich gedeckelt: max. 190 € netto§ 34 RVG
Außergerichtliche VertretungGeschäftsgebühr nach GegenstandswertNr. 2300 VV RVG
GerichtsverfahrenVerfahrens- + Terminsgebühr nach StreitwertTeil 3 VV RVG
Individuelle Vereinbarungz. B. Stundenhonorar (frei vereinbar, ≥ gesetzl. Gebühr bei Gericht)§ 3a RVG
Geringes EinkommenBeratungshilfe (15 € Eigenanteil) bzw. ProzesskostenhilfeBerHG / §§ 114 ff. ZPO

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Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt für Vertragsrecht?
Was kostet ein Anwalt für Vertragsrecht? Die Vergütung richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – meist nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert – oder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung (etwa einem Stundenhonorar). Eine erste anwaltliche Beratung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 RVG).
Gibt es im Vertragsrecht eine günstige oder kostenlose Erstberatung?
Die Erstberatung ist für Verbraucher gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. USt gedeckelt (§ 34 RVG). Viele auf Vertragsrecht spezialisierte Kanzleien bieten ein kurzes Erstgespräch günstiger oder kostenfrei an. Fragen Sie den Kostenrahmen vorab ab.
Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten im Vertragsrecht?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung einsteht, hängt vom vereinbarten Leistungsbaustein und einer etwaigen Wartezeit ab. Viele Kanzleien holen für Sie eine Deckungszusage ein.