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Kosten · Urheber- & Medienrecht

Was kostet ein Anwalt für Urheber- & Medienrecht?

Die Kosten im Urheber- & Medienrecht folgen klaren gesetzlichen Regeln. Hier verständlich erklärt.

Aktualisiert am 20. Juni 2026
Was kostet ein Anwalt für Urheber- & Medienrecht?Was kostet ein Anwalt für Urheber- & Medienrecht? Die Vergütung richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – meist nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert – oder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung (etwa einem Stundenhonorar). Eine erste anwaltliche Beratung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 RVG).

Kostenfaktoren im Überblick

LeistungWonach es sich richtetRechtsgrundlage
Erstberatung (Verbraucher)gesetzlich gedeckelt: max. 190 € netto§ 34 RVG
Außergerichtliche VertretungGeschäftsgebühr nach GegenstandswertNr. 2300 VV RVG
GerichtsverfahrenVerfahrens- + Terminsgebühr nach StreitwertTeil 3 VV RVG
Individuelle Vereinbarungz. B. Stundenhonorar (frei vereinbar, ≥ gesetzl. Gebühr bei Gericht)§ 3a RVG
Geringes EinkommenBeratungshilfe (15 € Eigenanteil) bzw. ProzesskostenhilfeBerHG / §§ 114 ff. ZPO

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Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt für Urheber- & Medienrecht?
Was kostet ein Anwalt für Urheber- & Medienrecht? Die Vergütung richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – meist nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert – oder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung (etwa einem Stundenhonorar). Eine erste anwaltliche Beratung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 RVG).
Gibt es im Urheber- & Medienrecht eine günstige oder kostenlose Erstberatung?
Die Erstberatung ist für Verbraucher gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. USt gedeckelt (§ 34 RVG). Viele auf Urheber- & Medienrecht spezialisierte Kanzleien bieten ein kurzes Erstgespräch günstiger oder kostenfrei an. Fragen Sie den Kostenrahmen vorab ab.
Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten im Urheber- & Medienrecht?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung einsteht, hängt vom vereinbarten Leistungsbaustein und einer etwaigen Wartezeit ab. Viele Kanzleien holen für Sie eine Deckungszusage ein.