Transparenzbericht
Vertrauen entsteht durch Offenheit. Hier legen wir offen, wie das Verzeichnis arbeitet.
Wie wir Bewertungen prüfen
Jede Bewertung durchläuft eine Prüfung, bevor sie erscheint. Voraussetzung ist die Bestätigung eines echten Mandatsverhältnisses. Es gibt keine Gegenleistung für Bewertungen; positive wie kritische Bewertungen werden gleich behandelt. Gekaufte, gefälschte oder durch Anreize erzeugte Bewertungen werden nicht veröffentlicht (Anhang Nr. 23b/c UWG).
Wie wir Zulassungen verifizieren
Wo möglich, gleichen wir die anwaltliche Zulassung mit dem amtlichen Anwaltsverzeichnis ab. Bestätigte Kanzleien tragen das Kennzeichen „Zulassung geprüft".
Wie die Reihenfolge zustande kommt
Die Sortierung folgt sachlichen Kriterien (Relevanz, Vollständigkeit, geprüfte Zulassung). Es gibt kein Pay-to-Rank. Bezahlte Hervorhebungen sind als „Anzeige" gekennzeichnet. Details: Methodik.
Auszeichnungen & Siegel
Das Siegel „Von Mandanten empfohlen [Jahr]" wird ausschließlich leistungsbasiert vergeben und ist nicht käuflich: mindestens 5 geprüfte Bewertungen, ein Schnitt ab 4,5 von 5 Sternen und eine Weiterempfehlungsquote ab 90 %. Es wird laufend neu berechnet. Das Hinweis-Siegel „Antwortet auf Bewertungen" zeigt nur Dialogbereitschaft und ist kein Qualitätsurteil. Die Vergabekriterien gelten für alle Kanzleien gleich – unabhängig von einer Geschäftsbeziehung.
Wie wir mit Anliegen umgehen
Korrektur-, Beanspruchungs- und Löschwünsche bearbeiten wir zeitnah über das Meldeformular.